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und hier die Preise .............

Generell gilt (alle Preise inkl. 19% MwSt.):

Die reinen Fahrtkosten inkl. Fahrer, Bedienpersonal im Wagen sowie alle Kosten für Strom, Miete, spätere Reinigung und Gleisbenutzung betragen pro Stunde (Grundpreis) 175 Euro. Der Preis für die beliebteste Dreistunden-Tour nach Bad Honnef mit allen Einlagen und zurück ist ein Pauschalpreis, der preiswerter ist als die reine Addition des Stundenpreises: 485 Euro. Das entspricht einem Fahrpreis von etwa 25 Euro pro Person bei 19 Personen Maximal-Auslastung.

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Kurz-Trau-Tour:

pauschal 175 Euro.

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VIP-Gourmet-Tour:

Der Komplett-Menü-Preis (vier Gänge s.o.) inkl. erlesene Weiß- und Rotweine sowie antialkoholische Getränke: 98,50 Euro.tait

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Getränke:

10/20 Liter Reissdorf-Kölsch 69/138 Euro (entspricht einem Glaspreis von 1,38 Euro) Champagne Taittinger 0,75 L 69,50 Euro Cremant (Methode Champenoise) 0,75 L: 17,90 Euro Weiß- und Rotwein je 0,75 13,90 Euro.

Bayerischer oder Kölscher Bimmel-Schmaus (drei Gänge) 28,50 Euro pro Person.

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Andere Buffet-Kombinationen auf Anfrage.

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Event-Bahn:

Für die Partys und Feiern gibt es Komplettpreise auf Anfrage je nach Bewirtung, Fahrtdauer, Fahrtroute und Sonderleistungen. Oder eine Tour, weil’s einfach Spaß macht. Auf Ihre speziellen Wünsche reagiert das Bimmel-Team sehr flexibel.

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Limousine:

Abholen von zu Hause und Ehrenrunde durch die Stadt in der wunderschönen british-racing-grünen Hochzeits-Limousine mit Champagner unterwegs auf edlen Picknick-Tables, Blumendekoration und Chauffeur.

Die british-racing-grüne, mehr als 40 Jahre alte edle Jaguar-Limousine (420 G Saloon) steht sowohl für die standesamtliche und kirchliche Trauung zur Verfügung.

All inclusive: 245 Euro

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sonstige Leistungen: Preise auf Anfrage

info@bonn-bimmel.de oder 0160-90520177

Wichtige Informationen ...

 

InfosDie Mindestmietzeit für die Bönnsche Bimmel beträgt zwei Stunden. (Außer Kurz-Trautour)

Im Preis enthalten sind der Fahrer, der Service im Wagen und alle Kosten für Strom, Miete, spätere Reinigung und Gleisbenutzung. Ihre Fahrtroute können Sie mit dem Bimmel-Touristik-Team planen. Sehr gefragt sind die Touren von Bonn auf die andere Rheinseite zwischen Siebengebirge und Rhein nach Bad Honnef und zurück (ca. 3 Stunden).

Höhere Gewalt - Unvorhersehbares

Es gelten die allgemeinen Bedingungen und Hinweise für Sonderfahrten mit Straßenbahnen.

Für Beeinträchtigungen oder gar Verhinderung der Fahrt durch Hochwasser, Stromausfall, Unfälle, technische Defekte an Bahn und Schiene oder fehlendes SWB-Fahrpersonal haftet die Bimmel Touristik Bonn nicht. Wichtig ist auch der Hinweis, dass Baustellen auf den Strecken und Tage mit Sonderverkehr (Rhein in Flammen, Rheinkultur und andere Bonner Groß-Ereignisse) dem Streckenwunsch, aber auch der kompletten Tour auch noch auf den letzten Drücker den Garaus machen können. über alles, was voraussehbar ist, wird rechtzeitig informiert.

Ausstattung

Die Bönnsche Bimmel ist ein rollendes Restaurant- ausgestattet mit einer Theke mit Spüle und Zapfanlage fürs kalte Bier, einem Kühlschrank und einer Musik- und Mikrophonanlage. Für die Musik können sie eigene CDs mitbringen. Thermostate sorgen während der kalten Jahreszeit für angenehme Temperaturen. Und bei Abend- und Nachtfahrten kann per Dimmer das Licht so gedämpft werden, dass die leuchtenden Sehenswürdigkeiten während der Tour noch schöner wirken können.

Zeitliche Einschränkungen

Infolge der fahrplanmäßigen starken Belastung einzelner Streckenabschnitte kann die Bönnsche Bimmel als Sonderfahrzeug auf den einzelnen Strecken nur zu folgenden Tageszeiten verkehren:

  • Einsatz auf den Strecken der Linien 61 und 62:
    Montag bis Samstag ab 9:00 Uhr
    Sonn- und Feiertag ganztägig

  • Einsatz auf der Strecke der Linie 63 zwischen Bad Godesberg und Tannenbusch Mitte:
    Montag bis Freitag ab 20:00 Uhr
    Samstag ab 15:00 Uhr
    Sonn- und Feiertag ganztägig


  • Einsatz auf der Strecke der Linie 66 zwischen Bonn, Hauptbahnhof und Siegburg:
    Montag bis Samstag ab 9:00 Uhr
    Sonn- und Feiertag ganztägig

  • Einsatz auf der Strecke der Linie 66 zwischen Bonn, Hauptbahnhof und Bad Honnef:
    Montag bis Samstag ab 9:00 Uhr
    Sonn- und Feiertag ganztägig

Beförderung

(1) Es gelten die für den Linienverkehr gültigen Beförderungsbedingungen, darüber hinaus die im Vertrag und nachstehend getroffene Vereinbarungen.

Der Mieter und die Teilnehmer der Sonderfahrt haben den Weisungen des Fahrpersonals, das aus Fahrer und Zugbegleiter besteht, unbedingt Folge zu leisten. Wird diesen Anordnungen nicht Folge geleistet, so ist unser Personal im Weigerungsfall verpflichtet, den/die Fahrtteilnehmer von der Weiterfahrt auszuschließen.

Es ist nicht gestattet, sich während der Fahrt mit dem Wagenführer zu unterhalten, während der Fahrt die Türen zu öffnen, Signalanlagen zu bedienen und den Bahnkörper zu betreten.

Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen. Der Wagen darf nur mit max. 19 Personen besetzt werden.

(2) Die Fahrtroute richtet sich nach den betrieblichen Möglichkeiten des Unternehmers, wobei der Linienverkehr absoluten Vorrang hat.

Folglich muss eine zeitliche und örtliche änderung des vorgesehenen Fahrprogramms vorbehalten bleiben, falls dies aus betrieblichen Gründen erforderlich werden sollte.

Die vorgegebenen Abfahrtszeiten müssen unbedingt beachtet werden, um Behinderungen des normalen Fahrplanverkehrs zu vermeiden.

(3) Alle Fahrtteilnehmer müssen an der Start- und Zielhaltestelle geschlossen ein- und aussteigen. Es ist nicht zulässig, im Haltestellen- oder Ampelbereich einen Fahrgastwechsel vorzunehmen.

(4) Die SWB behalten sich vor, von Vermietungen an politische Parteien, Gewerk-schaften, Arbeitgeberverbände und religiösen Vereinigungen abzusehen, wenn diese Mietfahrten für werbliche Zwecke genutzt werden sollen. Eine vorherige Anzeige des Mieters über Zwecke und Ziele solcher Fahrten ist in diesen Fällen erforderlich.

(5) Transparente, Spruchbänder u.ä. dürfen weder in noch an den Fahrzeugen sichtbar angebracht werden. Das Verteilen von Flugblättern aus dem Wagen ist nicht erlaubt.

Während der Bahnbenutzung darf kein hochprozentiger Alkohol ausgeschenkt werden.

Das Rauchen im Wagen ist erlaubt. Der Mieter ist berechtigt, Musikinstrumente zur Unterhaltung der Gäste bei der Fahrt mitzuführen.


Ausfall des Fahrzeuges

Bei Ausfall des angemieteten Fahrzeuges aus technischen Gründen sowie Abbruch der Fahrt aus betrieblicher Notwendigkeit entfällt eine Verpflichtung der SWB und des Vermieters wegen Nichterfüllung des Vertrages. Dies gilt nicht, wenn der Ausfall auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der SWB bzw. ihrer Bediensteten und des Vermieters zurückzuführen ist. In diesen Fällen wird das gezahlte Entgelt erstattet, wenn und soweit Zweck und Ziel der Fahrt nicht erreicht werden sollte.

Haftung

(1) Die SWB und deren Mitarbeiter haften nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Die Haftung der SWB und deren Mitarbeiter für Sachen oder Tiere, die der Fahrgast an sich trägt oder mit sich führt, beschränkt sich jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bis zum Höchstbetrag von 1.000 Euro je beförderte Person.

(3) Für Schäden, die ohne Hinzutreten weiterer Handlungen auf mitgebrachte Gegenstände (insbesondere Lebensmittel und Getränke) zurückzuführen sind, haftet nicht der Vermieter.

(4) Verursachen Mieter/Fahrgäste mutwillig oder fahrlässig Schäden, so haften den SWB gegenüber neben den Verursachern/Schädigern gesamtschuldnerisch auch der/die Unterzeichner des Mietvertrages.

(5) Für Sachen (Getränke, Trinkgefäße usw.), die nach der Sonderfahrt im Fahrzeug verbleiben, wird keine Haftung übernommen.

(6) Die Grundreinigung des Fahrzeuges ist im Mietpreis enthalten. Für außerge-wöhnlich starke Verschmutzungen kann jedoch ein Aufpreis vom Mieter verlangt werden.



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